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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Vom Jugendamt werden auf Antrag die Elternbeiträge der Kindertagesstätten bzw. die Betreuung der Tagespflege übernommen, wenn u. a. das monatliche Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Sollten diese überschritten werden, ist ggf. ein Zuschuss zum Beitrag möglich.

Bei der Förderung eines Krippen- oder vorzeitigen Kindergartenbesuches (Kinder unter 3 Jahren) und der Betreuung in der Tagespflege wird neben den finanziellen Verhältnissen auch die Notwendigkeit der Unterbringung geprüft. Es empfiehlt sich, vorher telefonischen Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.

Eine Förderung in den Kindertagesstätten ist immer erst ab dem Monat des Antragseingangs und bei der Tagespflege ab dem Tag des Antragseingangs möglich.

 

Informationen zur Förderung des Kindertagesstättenbeitrags
erhalten Sie hier:

 

Stadtjugendamt Bamberg,
Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe
Geyerswörthstraße1, 96047 Bamberg
für Kindergarten, Krippe und Hort:

A – E  Tel. (0951) 87 15 48
F – Z  Tel. (0951) 87 15 47
für Tagespflege
A – Z  Tel. (0951) 87 15 48
www.stadt.bamberg.de 
(Soziales und Gesundheit/Stadtjugendamt/Wirtschaftliche Jugendhilfe)

Landratsamt Bamberg, Fachbereich Jugend & Familie
Abt. Wirtschaftliche Jugendhilfe
Ludwigstraße 23, 95052 Bamberg
für Kindergarten, Krippe und Hort: 
Zeh, Monika, Sachbearbeiterin A-H
Tel. (0951) 85 540
Keller, Leila, Sachbearbeiterin I-Z
Tel. (0951) 85 381
für Kindertagespflege
Tel. (0951) 85 563
www.landkreis-bamberg.de
(Kinder, Jugendliche, Familie & Pflegeeltern)
 


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