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Weiterbildung
Die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung kann bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie, je nach Bildungsziel und -dauer, bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen können. Auch Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende können eine geförderte Weiterbildung erhalten. Bitte informieren Sie sich vor Unterzeichnung eines Weiterbildungsvertrages bei der Agen-tur für Arbeit oder ARGE, ob für Sie eine Förderung möglich ist. Klären Sie bitte auch vorab die Übernahme der Kinderbetreuungskosten durch die ARGE, da diese dann nicht mehr vom Jugendamt übernommen werden. Informationen über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten sie über die Datenbank KURS-NET oder über die jeweiligen Bildungsträger.
Berufliche Aufstiegsfortbildung und Existenzgründungen werden auch nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG – „Meister-BAFÖG“) finanziell unterstützt. Für die Beratung und die Entgegennahme von Förderanträgen sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Stadt bzw. des Landkreises Bamberg ja nach Wohnort zuständig.
Infos und Lesetipps:
- KURSnet: www.arbeitsagentur.de/kurs
- www. meister-bafög.de, (0800) 6223634 (kostenfreie Info-Hotline)
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