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Trennung und Scheidung

Auf dieser Seite finden Sie:

Konflikte in der Familie sind für alle Mitglieder sehr belastend, erst recht wenn sich eine Trennung oder Scheidung anbahnt. Diese bedeutet einen gravierenden Einschnitt ins Leben der betroffenen Partner und der Kinder. Neben der Änderung der persönlichen Lebensumstände entwickeln sich zahlreiche Fragen und Probleme. Sie reichen von der zukünftigen Existenzsicherung, der Klärung der Wohnverhältnisse, eventuell des Wechsels von Kindergarten oder Schule, der Klärung der Hausrats- und Vermögensaufteilung bis hin zur Neuregelung der Elternverantwortung für die gemeinsamen Kinder u. v. m.

Auch wenn die Eltern nicht mehr als Mann und Frau zusammen leben wollen, so bleiben sie für die Kinder nach wie vor Eltern.

Die Erfahrung zeigt, dass alle Beteiligten eine Trennung oder Scheidung oft besser verkraften und verarbeiten können, wenn sie professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen. Unter Umständen kann die Inanspruchnahme mehrerer Beratungsstellen mit unterschiedlichem Beratungsschwerpunkt sinnvoll sein.

 

Eine allgemeine Beratung für Eltern finden Sie hier:

Stadtjugendamt Bamberg
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)
Das Jugendamt bietet Trennungs -und Scheidungsberatung an und hat zudem den gesetzlichen Auftrag der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Anträgen zur Regelung der elterlichen Sorge und/oder des Umgangsrechts.
Silke Leikeim, Tel. 871555, silke.leikeim(at)stadt.bamberg.de  und
Agnes Eckert, Tel. 871561, agnes.eckert(at)stadt.bamberg.de
(Zuständigkeit nach Buchstaben, Termine nach telefonischer Vereinbarung)

Kreisjugendamt Bamberg
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

 

Gruppenangebote für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien sowie Einzel-, Paar- und Familienberatung finden Sie hier:

Caritas-Beratungshaus Geyerswörth
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Erzdiözese Bamberg
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

pro familia e.V. – Staatl. anerkannte Beratungsstelle
für Ehe, Familie, Partnerschaft und Sexualität
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.V.
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Bezirksstelle Bamberg
Veranstaltungen: am 3. Mittwoch in jedem Monat,19.30 Uhr, Gaststätte „Buger Hof“ - Nebenzimmer, Am Regnitzufer 1, 96049 Bamberg-Bug

Psychologen / Therapeuten
(Adressen siehe Telefonbuch bzw. Gelbe Seiten; auch bei den Krankenkassen zu erfragen)

 

Rechtliche Beratung erhalten Sie bei:

Rechtsanwältinnen bzw. Fachanwältinnen für Familienrecht
(Adressen siehe Telefonbuch, Gelbe Seiten oder die Homepage des Anwaltsvereins Bamberg e.V. unter www.anwaltsverein-bamberg.de)

mehr Infos unter Rechtsberatung

 

Mediation (Vermittlung bei sämtlichen Fragen und Konflikten in allen Phasen der Trennung, wobei die Konfliktpartner mit Unterstützung einer neutralen Mediatorin eine Lösung ihrer Problem selbst erarbeiten und vereinbaren) wird angeboten bei:

Deutscher Kinderschutzbund
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

Caritas-Beratungshaus Geyerswörth
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

Freie Praxen
(Adressen siehe Internet oder Gelbe Seiten)


 

In Beziehungen/Familien mit häuslicher Gewalt erhalten Sie Information und Beratung bei:

Frauenhaus Bamberg
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

Polizeiinspektionen der Stadt und des Landkreises Bamberg
Sachbearbeiterin bei Häuslicher Gewalt der PI Stadt
Schildstraße 21, 96050 Bamberg

Frau Slovacek, ( (0951) 91 29 – 2 26,
Mail:  Regine.Slocacek(at)baypol.bayern.de

Herr Schmitt, ( (0951) 91 29 – 2 07,
Mail: Ludwig.Schmitt@baypol.bayern.de

Herr Kropf, ( (0951) 91 29 – 3 40,
Mail:  Siegfried.Kropf(at)baypol.bayern.de (Landkreis)

pro familia e.V. – Staatl. anerkannte Beratungsstelle
für Ehe, Familie, Partnerschaft und Sexualität
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)

 

„Gegen Gewalt in der Familie“ heißt ein Trainingsprogramm für Männer des Projektes MOBAM (Mobile Betreuung Bamberg). Dieses hat das Ziel, dass Männer lernen, Beziehungskonflikte und Krisen wahrzunehmen, gewaltfreie Lösungswege zu finden und einzuüben. Auf diese Weise soll nachhaltig zum Schutz von Frauen und Kindern beigetragen werden.

Ansprechpartner und fachliche Leitung haben:

Herr Dipl. Psych. Wnendt und Herr Dipl. Psych. Krauß
Bamberger Straße 8, 96049 Bamberg
Tel.: (0951) 2 97 55 00

 

Beratungskosten

Die Beratung ist teilweise kostenfrei, zum Teil wird pro Beratungseinheit eine Gebühr erhoben, die Sie bei der Terminvereinbarung erfragen können.
Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe bei rechtlicher Beratung: Bei Familienangelegenheiten übernimmt die allgemeine Rechtschutzversicherung nur die Kosten einer anwaltlichen Beratung, nicht aber die Anwaltskosten, die im Rahmen einer außergerichtlichen Korrespondenz mit anderen Beteiligten oder einer anwaltlichen Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren entstehen. Einkommensschwache Personen können sich im Falle der außergerichtlichen Anwaltstätigket bei der Rechtsanwaltsstelle des Amtsgerichts  einen Berechtigungsschein für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt ihrer Wahl ausstellen lassen (Eigenbeteiligung 10,– EUR). Im Streitfall Verfahrenskostenhilfe beantragen. Über die Gewährung entscheidet das zuständige Gericht (einkommens-, vermögens- sowie erfolgsabhängig). Informationen zur Übernahme der Kosten und zu Beratungs-  und Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier:

Amtsgericht – Rechtsantragsstelle

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Erziehung, Pflege, Beaufsichtigung, Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt, Entscheidungen über Schulbesuch und Ausbildung des Kindes u. v. m.) sowie die Vermögenssorge. Bei verheirateten Paaren haben beide Elternteile unabhängig von Religion, ausländerrechtlichem oder sonstigem Status die gemeinsame elterliche Sorge für ihr(e) Kinder(er), d. h. die gemeinsame Pflicht und das Recht, für das/die Kind(er) zu sorgen. Dies gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung, sofern das Familiengericht die elterliche Sorge nicht einem Elternteil alleine übertragen hat.

Nichtverheiratete Mütter haben die alleinige elterliche Sorge für ihr(e)  Kind(er), sofern die Eltern keine Sorgeerklärungen abgeben, mit denen sie das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Die Erklärungen müsssen bei einem Notar oder Jugendamt öffentlich beurkundet werden. Diese einmal begründete gemeinsame elterliche Sorge kann im Fall einer Trennung nur durch richterliche Mitwirkung beseitigt werden.

Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung behalten beide Elternteile die gemeinsame
elterliche Sorge.

Entschließt sich ein Elternteil dazu, beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge oder im Falle der Nichteinigung, bei wem das/die Kind/er nach der Trennung leben sollen, einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht zu stellen, so muss dieser Antrag gut begründet sein und dem Kindeswohl entsprechen.

Eine anwaltliche Vertretung ist für einen derartigen Antrag zwar nicht gesetzlich
zwingend, jedoch für die Argumentation unbedingt empfehlenswert. Der Richter des zuständigen Familiengerichts wird in der Regel das Jugendamt beauftragen,
die beiden Elternteile und altersabhängig auch die Kinder zu kontaktieren und eine Stellungnahme zum Wohle der Kinder abzugeben.

Für eine gütige Einigung – ohne Gericht – können Sie die Unterstützung der Jugendämter oder die Vermittlung von Mediatorinnen/Mediatoren in Anspruch nehmen. Selbst erarbeitete und vereinbarte Lösungen sind meist zufriedenstellender, von längerer Dauer, kostengünstiger sowie zeit- und nervenschonender.

 

Infos und Lesetipps:

  • „Eltern und ihre Kinder“, hrsg. Bayer. Staatsministerium der Justiz, www.stmi.bayern.de
  • „Eltern bleiben Eltern“, hrsg. von der Dt. Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB), im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“, hrsg. von der Deutschen Liga für das Kind im Familie und Gesellschaft e.V. bzw. dem Deutschen Kindesschutzbund Bundesverband e.V. sowie dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
  • „Das Eherecht“, hrsg. Bundesministerium der Justiz, www.bmj.bund.de 
  • „Das Kindschaftsrecht“, hrsg. vom Bundesministerium der Justiz, www.bmj.bund.de 
  • „Eltern und ihre Kinder“, hrsg. Bayer. Staatsministerium der Justiz, www.stmi.bayern.de
  • „Eltern bleiben Eltern“, hrsg. von der Dt. Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB), im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mein Papa kommt

Kinder lassen sich nicht scheiden.
Auch nach der Trennung ihrer Eltern brauchen sie Mutter und Vater.
Damit Sven und andere Kinder ihre Väter öfters sehen können, gibt
es nun ein ganz besonderes Angebot für Familien:


Die Initiative der Beauftragten für Alleinerziehende im Dekanat München und Kirchenkreis Oberbayern - vermittelt Gastgeber in Kirchengemeinden, welche kostenlose Übernachtungszimmer für Väter anbieten, deren Kinder in einer anderen Stadt leben.

Mehr Infos finden Sie hier.

Gruppenangebot für Trennungs- und Scheidungskinder bei der Caritas

 

Für ein Kind, das Trennung oder Scheidung erlebt, zerbricht eine bislang vertraute Welt. Kinder begreifen oft nicht, warum ihre Eltern „sich nicht mehr verstehen“ und sind zutiefst verunsichert. Mit ihrer Wut, Trauer und Enttäuschung, oftmals auch mit dem Gefühl, schuldig an der Trennung ihrer Eltern zu sein, fühlen sie sich oft alleine gelassen. In der Folge kann es zu Rückzugsverhalten, Abfall der schulischen Leistungen oder Problemen mit Gleichaltrigen kommen.

Mit ihren Eltern über ihre Gefühle und Sorgen sowie Scheidungsfolgen zu sprechen, fällt vielen Kindern schwer.

Um von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre schwierige Situation ausserhalb der Familie in einem geschützten Rahmen ein stückweit zu bearbeiten, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und sich im Gespräch und Spielen gemeinsam mit ihren Erfahrungen auseinander zu setzen, werden Gruppen für Trennungs- und Scheidungskinder seit vielen Jahren in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern angeboten.

Themen wie das Erlernen von Ausdrucksmöglichkeiten von Gefühlen, Wünschen und Hoffnungen, sowie die Auseinandersetzung mit Wut und Trauer bilden den Schwerpunkt der Gruppenarbeit mit den Trennungs- und Scheidungskindern.

Zum Gruppenprogramm gehören u.a. Gespräche, Rollenspiele, Erzählungen, Entspannungstechniken, Malen, gemeinsamer Imbis, etc.

6 – 8 Jungen und Mädchen im Alter von 7 - 10 Jahren, treffen sich jeden Mittwoch, an insgesamt 12 Nachmittagen. Zwei Fachkräfte der Beratungsstelle führen die Gruppenarbeit und zwei begleitende Elterngesprächstreffen durch.

In der Elternarbeit werden die Eltern bei der Bewältigung der Aufgabe unterstützt, trotz aufgelöster Partnerschaft, weiterhin ihre Rolle gemeinsam als Eltern, als Mutter und Vater zu ihrer eigenen sowie zur Zufriedenheit ihrer Kinder wahrzunehmen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage direkt an der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Caritas-Beratungshaus Geyerswörth, Geyerswörthstr. 2, 96047 Bamberg. Tel. Nr. 0951 / 29957-30, eb@caritas-bamberg.de.

 

 

 

Wieder glücklich werden - nach der Trennung

Ein Gesprächsangebot für Frauen

Dieses Angebot gibt Frauen die Möglichkeit, sich nach einer Trennung mit anderen Frauen, die in der gleichen Situation stehen, auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.

Begleitet von einer erfahrenen Beraterin haben Sie in einer kleinen Gruppe Gelegenheit, durch Gespräche und Übungen über den Trennungsschmerz hinweg wieder zu einem glücklicheren und selbstbestimmten Leben zu finden.

 

Beginn: Freitag, 17. Februar 2012, 17:00 - 18:30 Uhr, Caritas-Beratungshaus, Geyerswörthstr. 2, Bamberg

Weitere Termine: jeweils freitags, 16. März, 20. April, 18. Mai,15. Juni,13. Juli 2012;

Leitung: Magdalene Oppelt, Religionspädagogin, systemische Beraterin

Kursgebühr: 45,- Euro

Kinderbetreuung wird bei Bedarf angeboten.

Veranstalter/Anmeldung:
Katholische Erwachsenenbildung Stadt Bamberg e.V., Tel. 0951/ 9 23 06 70 (vormittags)

Hilfreiche Adressen zum Thema

Diese Adressen helfen Ihnen evtl. weiter:

DetailsEinrichtungAbteilungOrt
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Bezirksstelle BambergBamberg



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