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Tagesmütter
Tagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren durch eine Tagesmutter. Sie kann je nach Bedarf stundenweise, halbtags oder ganztags, manchmal auch über Nacht (z. B. bei Schichtarbeit der Mutter/des Vaters) erfolgen. Die Betreuung findet in der Regel bei der Tagesmutter statt, in selteneren Fällen aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen Räumlichkeiten. Die Kinder werden in einem familiären Rahmen mit fester Tagesstruktur betreut und gefördert.
Sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der bayerische Gesetzgeber haben im Jahr 2005 neue gesetzliche Bestimmungen für die Kindertagespflege erlassen. Für die Betreuung von Kindern wird seitdem der Aspekt der Förderung und Bildung in der Tagespflege stärker betont und die Qualifizierung der Tagespflegepersonen verpflichtend festgelegt. Nach § 43 SGB VIII benötigt jede Tagesmutter, die ein oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich betreut, eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Diese wird erteilt, wenn die Tagesmutter geeignet ist und über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügt, die sie in qualifizierten Lehrgängen oder durch ihre Ausbildung (z. B. Erzieherin) erworben hat. Die Jugendämter von Stadt- und Landkreis bieten in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen seit Herbst 2006 laufende Qualifizierungskurse für Tagesmütter an.
Neben der Überprüfung der Eignung der Tagesmutter durch Gespräch und Hausbesuch, muss sie zur Erlangung der Pflegeerlaubnis verschiedene Nachweise erbringen, wie z. B. polizeiliches Führungszeugnis, die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind und eine ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Gesundheit.
Das Jugendamt zahlt der qualifizierten Tagesmutter einen Förderbetrag, welcher sich an der wöchentlichen Betreuungszeit orientiert. Die Förderbeträge werden als Monatsbeträge gezahlt und bewegen sich aktuell zwischen 234,00 € für eine wöchentliche Betreuungszeit von mehr als 15 bis 20 Stunden und 480,00 € für eine wöchentliche Betreuungszeit von mehr als 35 bis 40 Stunden. Es bestehen bei der Höhe und der Zusammensetzung des Tagespflegegeldes an die Tagespflegepersonen einige Unterschiede zwischen Stadt und Landkreis Bamberg. Wenn das monatliche Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt, besteht die Möglichkeit der Ermäßigung bzw. des Erlasses des sogenannten Kostenbeitrages, welcher bei der Förderung der Betreuung in Tagespflege von den Eltern an das Jugendamt monatlich zu leisten ist. Der Förderbetrag muss ggf. noch durch eine private Zahlung an die Tagesmutter ergänzt werden (Gesamtpreis zwischen 3,– und 5,– € pro Stunde).
Tagesmutter
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