Sie befinden sich hier: Kinderbetreuung / Tagesmütter / 

 

Tagesmütter

Tagespflege ist die regelmäßige Betreuung von Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren durch eine Tagesmutter. Sie kann je nach Bedarf stundenweise, halbtags oder ganztags, manchmal auch über Nacht (z. B. bei Schichtarbeit der Mutter/des Vaters) erfolgen. Die Betreuung findet in der Regel bei der Tagesmutter statt, in selteneren Fällen aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen Räumlichkeiten. Die Kinder werden in einem familiären Rahmen mit fester Tagesstruktur betreut und gefördert.

Sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der bayerische Gesetzgeber haben im Jahr 2005 neue gesetzliche Bestimmungen für die Kindertagespflege erlassen. Für die Betreuung von Kindern wird seitdem der Aspekt der Förderung und Bildung in der Tagespflege stärker betont und die Qualifizierung der Tagespflegepersonen verpflichtend festgelegt. Nach § 43 SGB VIII benötigt jede Tagesmutter, die ein oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich betreut, eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Diese wird erteilt, wenn die Tagesmutter geeignet ist und über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügt, die sie in qualifizierten Lehrgängen oder durch ihre Ausbildung (z. B. Erzieherin) erworben hat. Die Jugendämter von Stadt- und Landkreis bieten in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen seit Herbst 2006 laufende Qualifizierungskurse für Tagesmütter an.

Neben der Überprüfung der Eignung der Tagesmutter durch Gespräch und Hausbesuch, muss sie zur Erlangung der Pflegeerlaubnis verschiedene Nachweise erbringen, wie z. B. polizeiliches Führungszeugnis, die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind und eine ärztliche Bescheinigung über die psychische und physische Gesundheit.

Das Jugendamt zahlt der Tagesmutter einen Förderbetrag von 1,83 € und refinanziert sich mit einem Anteil bei den Eltern. Bei geringem Verdienst besteht die Möglichkeit für die Eltern einer teilweisen oder vollständigen Kostenübernahme des Pflegegeldes durch das Jugendamt. Der Förderbetrag muss ggf. noch durch eine private Zahlung an die Tagesmutter ergänzt werden (Gesamtpreis zwischen 3,– und 5,– € pro Stunde).

 

Beratung in Fragen der Kostenregelung und der Vermittlung erhalten Sie beim:

Stadtjugendamt
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)
Frau Karger, ( (0951) 87 – 15 64

Landratsamt Bamberg, Fachbereich Jugend & Familie
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)
Frau Lachmann, ( (0951) 85 – 5 30

 

 


>>Zum Seitenanfang