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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, beantragt Ihre Anwältin Prozesskostenhilfe, durch die – nach Bewilligung – Ihre Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Gewährung der Prozesskostenhilfe ist einkommens- und erfolgsabhängig. Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
Rechtsanwältinnen
(Adressen siehe Gelbe Seiten)Amtsgericht Bamberg – Rechtsantragsstelle
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)
Infos und Lesetipps:
- Info-Blätter „Beratungshilfe“, „Prozesskostenhilfe“; erhältlich beim Amtsgericht
- Beratungskosten:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratunshilfe/index.php- Prozesskosten:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/erkl_zp1a.pdf- Verfahrenskosten:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/zp1a_famfg.pdf
Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
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