Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, beantragt Ihre Anwältin Prozesskostenhilfe, durch die – nach Bewilligung – Ihre Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Gewährung der Prozesskostenhilfe ist einkommens- und erfolgsabhängig. Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
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