Falls Sie aus zwingenden sozialen Gründen oder Krankheit Ihr Kind vorübergehend nicht selbst betreuen können, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind für diesen Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen. Die Jugendämter helfen bei der Vermittlung, nennen Ihnen geeignete Familien und beraten Sie in der Kostenfrage. Bei Krankheit ist bei gesetzlich Versicherten zuerst die Krankenversicherung zuständig.
Auch Familien, die sich selbst für ein Leben mit einem Pflegekind interessieren und als Pflegefamilie Kooperationspartner des Jugendamtes werden möchten, können sich an ihr Jugendamt wenden und auch auf der jeweiligen Homepage eine erste Einführung erhalten.
Weitere Informationen erhalten sie hier: