Die Geburtsnachsorge ist eine Leistung der Hebammen, die in der Regel durch die Krankenkassen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bzw. bis zum Ende der Stillzeit übernommen wird (siehe
Geburtsvorbereitung).
Sie umfasst die Beratung und Betreuung im Wochenbett, Anleitung zur Säuglings-, Nabel- und Dammpflege, Stillberatung und Rückbildungsgymnastik. Ein erster Kurs in Rückbildungsgymnastik wird ebenfalls von den Kassen übernommen, sofern er bis zum vierten Lebensmonat begonnen wird.