Mütter (bzw. Väter) in Familienverantwortung sind in ihrem Alltag zahlreichen Belastungen und Anforderungen ausgesetzt. Diese können zu schweren Erschöpfungszuständen, gesundheitlichen Störungen und Schädigungen sowie psychosomatischen und psychischen Erkrankungen führen bzw. diese entscheidend mit bedingen und einen Kuraufenthalt notwendig machen.
Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Frauen (und Männer) in Familienverantwortung sind seit dem 1.4.2007 Pflichtleistungen der Krankenkassen, wenn sie medizinisch erforderlich sind. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht anzuwenden ist.
Bei Bedarf besteht alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur. Diese dauert in der Regel drei Wochen und kann in begründeten Fällen auf vier Wochen verlängert werden.
Vielleicht stehen Sie vor der Frage: „Fahre ich alleine oder nehme ich mein Kind mit zur Kur?“ Sicherlich werden Sie sich besser erholen, wenn Sie ohne Ihr/e Kind/er zur Kur fahren, aber dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen es notwendig ist, die Kinder mitzunehmen, sei es, dass Sie keine ausreichende Betreuung für die Dauer der Kur finden (siehe hierzu Familienpflege/Haushaltshilfe) oder Ihr Kind selbst kurbedürftig ist.
Bei der Frage, welche Kurform (Mutter-Kur oder Mutter/Vater-Kind-Kur) für Sie die geeignete ist und wie Familienangehörige zu Hause versorgt werden können, beraten Sie ausführlich die Kurvermittlungsstellen (siehe unten). Diese helfen Ihnen, den richtigen Kurplatz zu finden, die Finanzierung abzuklären und sonstige Fragen, die mit einem Kuraufenthalt zusammenhängen, zu lösen. Unter den verschiedenen Kurangeboten gibt es auch Sonderkuren für Alleinerziehende, in denen speziell auf die Problemlagen von allein Erziehenden eingegangen wird.
Berufstätige Kurteilnehmer/innen werden für den Zeitraum der Kur von der Arbeit freigestellt. Es erfolgt keine Anrechnung auf den Jahresurlaub. Wenn Sie eine Kur brauchen, sollten Sie sich grundsätzlich möglichst früh mit einer Kurvermittlungsstelle in Verbindung setzen.
Folgende Vermittlungsstellen stehen Ihnen in Bamberg zur Verfügung: