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Gewalt in Familien

Laut zuverlässigen Schätzungen erfährt jede dritte erwachsene Frau Gewalt von ihrem Ehemann, Partner, Vater oder auch Sohn. Die Hälfte aller Frauen berichten, dass sie in ihren bisherigen Partnerschaften bereits mehrmals Gewalt erfahren haben. Die Familie ist der Ort, an dem Frauen und Kinder am stärksten um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten müssen. Gewalt kann sich auf alle Familienmitglieder beziehen. In der Regel sind es Frauen und immer auch die im Haushalt mit lebenden minderjährigen Kinder, die von seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen sind; fast immer sind die Täter Männer.
Gewalttaten fi nden überwiegend im Verborgenen statt; Traumata und Ängste der Frauen sowie Täterstrategien verhindern das Aufdecken und das Anzeigen der Taten. Viele Opfer fühlen sich schuldig oder schämen sich dafür, was ihnen widerfahren ist.

Die Vielzahl der gesundheitlichen und sozialen Folgen von häuslicher Gewalt reicht von verschiedensten körperlichen Verletzungen, über längerfristige gesundheitliche Probleme bis hin zu psychischen und sozialen Folgen/ Beeinträchtigungen wie Beziehungs- und Kommunikationsstörungen bis hin zu Umzug oder Arbeitsplatzwechsel.

Notwendig sind Informationen über eigene Rechte und Handlungsmöglichkeiten,
Beratung und Entwicklung von individuell angepassten Sicherheitsstrategien, Krisenintervention, emotionale Stabilisierung und Ermutigung, umfassende und gezielte Beratung in sozialen, finanziellen, rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragen. Häufig sind auch Begleitung der Betroffenen bei Behördengängen und bei der Durchsetzung der Möglichkeiten und ihrer Rechte und schließlich ein individuelle Hilfekoordinierung notwendig.
Das zum 01. 01. 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz gibt Frauen nun bessere Möglichkeiten, sich gegen gewalttätige Ehemänner/Partner zur Wehr zu setzen.
Es gibt zwei Schutzanordnungen, die die Polizei bei einem Einsatz direkt aussprechen kann bzw. für die dann bei Gericht ein Antrag gestellt werden kann:

  1. Wegweisung bzw. Platzverweis, d.h. dem Täter wird für eine bestimmte Zeit das Betreten der gemeinsamen Wohnung untersagt
  2. Kontakt- und Näherungsverbot, das dem Täter nicht nur die persönliche sondern auch telefonische, Fax-, SMS und E-Mail Kontaktaufnahme verbietet.

Ein Antrag auf Wohnungsüberlassung sowie ein längeres Kontaktverbot kann im Eilverfahren als einstweilige Anordnung direkt/persönlich gestellt werden bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes Bamberg oder über eine Rechtsanwältin.

Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Informationen und Beratung erhalten Sie bei nachfolgenden Stellen:

Frauenhaus Bamberg
rund um die Uhr: 0951 - 5 82 80
Postfach 110 127
96029 Bamberg
frauenhaus(at)skf-bamberg.de


Das Frauenhaus bietet:

  • Schutz und Sicherheit, Anonymität
  • Vorübergehende Wohnmöglichkeit
  • Ruhe und Distanz zum Misshandler
  • Information, Beratung und Unterstützung in allen Belangen, sei es rechtlich, psychosozial, medizinisch, finanziell, bei der Bearbeitung der Gewalterfahrung, bei der Gestaltung neuer Lebensperspektiven usw.
  • Solidarität und Unterstützung von Frauen.

Eine Aufnahme ist rund um die Uhr möglich, sie ist unbürokratisch und unabhängig von Einkommen, Nationalität und Religion. Kurzinformationen erhalten Sie am Telefon, ein persönliches Gespräch nach Vereinbarung.

Notruf bei sexualisierter Gewalt
Heiliggrabstraße 14
96052 Bamberg
Tel. 0951 – 98687-30
E-mail: notruf(at)skf-bamberg.de

Sprechzeiten:
Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00

Die Beratungsstelle Notruf bei sexualisierter Gewalt bietet

  • telefonische Kurzberatung
  • persönliche Beratungsgespräche
  • Informationen z.B. über Anzeigenerstattung, ärztliche Untersuchung, Prozessablauf, rechtsanwaltliche Vertretung, Therapiemöglichkeiten Prozessvorbereitung und –begleitung.

Polizeiinspektionen der Stadt und des Landkreises Bamberg

Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder
Frau Welder, Tel. 0951 – 9129-480

Sachbearbeiterin bei Häuslicher Gewalt der PI Stadt
Frau Slovacek Tel. 0951- 9129-226
E-mail: Regine.Slovacek(at)baypol.bayern.de

Herr Schmitt Tel. 0951-9129-207
Ludwig.Schmitt(at)baypol.bayern.de

Sachbearbeiter bei Häuslicher Gewalt der PI des Landkreises Bamberg
Herr Kropf Tel.  0951-9129-340
E-Mail: Siegfried.Kropf(at)baypol.bayern.de

 

 

Pro Familia e.V.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Ehe, Familie, Partnerschaft und
Sexualität

Weisser Ring e.V.
Aussenstelle Bamberg
Frau Ackermann Tel. 0951- 9686865
E-mail: Weisser-ring-bamberg(at)t-online.de

MOBAM
Herr Dipl.Psych. Wnendt und Herr Dipl.Psych. Krauß
Bamberger Straße 8
96049 Bamberg
Tel. 0951- 2975500

„Gegen Gewalt in der Familie“ heißt ein Trainingsprogramm für Männer des
Projektes MOBAM (Mobile Betreuung Bamberg). Dieses hat das Ziel, dass
Männer lernen, Beziehungskonflikte und Krisen wahrzunehmen, gewaltfreie
Lösungswege zu finden und einzuüben. Auf diese Weise soll nachhaltig zum
Schutz von Frauen und Kindern beigetragen werden.

Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der Erzdiözese Bamberg

 

Weitere Ansprechpartner sind auch die beiden Jugendämter von Stadt und
Landkreis Bamberg, die Mitglied im Arbeitskreis „Sexueller Missbrauch von
Kindern“ sind und eine Broschüre herausgebracht haben.

 


Infos & Lesetipps

 

  • „Wege aus der Gewalt – So schützen Sie Ihr Kind vor Gewalt“, hrsg. von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Stuttgart
  • „Handeln statt Schweigen“, hrsg. Vom Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, www.beruf-und-Familie.de
  • Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt. Informationen zum Gewaltschutzgesetz, hrsg. Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de


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