Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm und Bayerisches Wohnungsbauprogramm (sog. „Staatliches Darlehen“):
Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm den Neubau sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Die Förderfähigkeit ist unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:
Beide Förderprogramme können auch in Kombination beantragt werden. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es für jedes Kind einen Kinderzuschuss in Höhe von 1.500,00 €.
Leistungsfreies Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung:
Es wird hier die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert. Als bauliche Maßnahmen können z. B. eine ebenerdige Dusche oder der Einbau eines Treppenliftes gefördert werden. Bei der Förderung handelt es sich um ein leistungsfreies Darlehen von höchstens 10.000,00 €. Das Darlehen wird nach 5-jähriger Belegungsbindung des geförderten Objektes erlassen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Förderprogramme keinen Rechtsanspruch beinhalten.
Für weitere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das:Stadt Bamberg - Bauordnungsamt – Wohnungsbauförderung
Frau Haupt, Tel. (0951)87-1672
verena.haupt(at)stadt.bamberg.de
Es wird empfohlen, vor Antragstellung telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die Einhaltung der Einkommensgrenze zu ermitteln
Landratsamt Bamberg - Fachbereich Wohnungsbauförderung,
Frau Einwich, Tel. (0951)85-435
Herr Wächtler, Tel. (0951)85-434
Infos und Lesetipps:
Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes wird die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert.
Als Fördergegenstände kommen hier beispielsweise in Betracht:
Förderfähig sind die Gesamtkosten der baulichen Maßnahme. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Baudarlehen (im Ergebnis einem Zuschuss) von höchstens 10.000 € je Wohnung.
Bestimmte Einkommensobergrenzen sind einzuhalten. Mit den zu fördernden Maßnahmen darf erst nach Erhalt der Förderzusage, ersatzweise einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, begonnen werden.
Für weitere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das:
Stadt Bamberg
Baureferat/Bauordnungsamt
Frau Haupt
Untere Sandstraße 34
96049 Bamberg
Tel.: 0951/87-1672
E-Mail: verena.haupt(at)stadt.bamberg.de