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Beratungshilfe
Wenn Sie anwaltlichen Rat oder Hilfe brauchen und kein oder nur ein geringes Einkommen und kein größeres Vermögen haben, dann gibt es für Sie die Möglichkeit, sich von einer Rechtsanwältin eigener Wahl gegen eine Gebühr von 10 € beraten zu lassen. Dazu holen Sie sich bei der Rechtsantragsstelle des Amtgerichtes nach Vorlage Ihrer Verdienstbescheinigung oder einer Erklärung Ihrer Einkommensverhältnisse einen Beratungsschein, den Sie dann Ihrer beratenden Anwältin abgeben.
Beratungshilfe wird i. d. R. gewährt in Angelegenheiten
- des Zivilrechts (z. B. Mietstreitigkeiten, Ehe- und Kindschaftsangelegenheiten, Verkehrsunfall)
- des Verwaltungsrechts sowie
- des Arbeits- und Sozialrechts (z. B. Kündigungsschutzklagen).
Die Beratungshilfe kann auch das Verfassen von anwaltlichen Briefen oder andere außergerichtliche Vertretungen einschließen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(Adressen siehe Gelbe Seiten)Amtsgericht Bamberg – Rechtsantragsstelle
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)
Linktipps:
- Beratungskosten:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratunshilfe/index.php
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Beratungshilfe
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