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Wohnungssuche

Durch veränderte Lebensumstände, wie z. B. Familienzuwachs, Trennung/ Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Kündigung der Wohnung, stellt sich oft
die Frage nach dem künftigen Wohnraum. Wie finde ich eine bezahlbare Wohnung? Wer behält die bisherige gemeinsame Wohnung? Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, in der bisherigen Wohnung zu bleiben?
Vor einem ungewollten Wohnungswechsel sollten Sie sich auf jeden Fall über
Ihre bestehenden Rechte an der bisherigen Wohnung genau informieren. Durch
Klärung der rechtlichen Situation oder Inanspruchnahme von Sozialleistungen
könnte sich die schwierige Suche nach einer neuen Wohnung unter Umständen
erübrigen.


Überlegen Sie zunächst, wie viel Sie für die Miete ausgeben können (Nebenkosten beachten!) und wie groß die Wohnung sein soll. Informieren Sie sich über das örtliche Mietniveau, um überteuerte Angebote zu erkennen.
Hilfreich ist hier der sogenannte Mietspiegel, den es für die Stadt Bamberg
gibt und der hier erhältlich ist:

Infothek der Stadt Bamberg
(Adresse siehe Adressenverzeichnis); zum Download


Wohnungsamt der Stadt Bamberg
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)


Ansonsten gilt: Werden Sie selbst aktiv bei der Wohnungssuche:

  • Mobilisieren Sie Ihren Bekanntenkreis und sprechen Sie Kolleginnen, Verwandte und Freunde an.
  • Verfolgen Sie die Wohnungsangebote in der örtlichen Presse („Fränkischer Tag“, WoBla“, „Bamberg Stadt&Land“) und in den Amtsblättern der Städte/Märkte und Gemeinden im Landkreis.
  • Inserieren Sie selbst in der örtlichen Presse als Wohnungssuchende undhängen Sie Zettel an „schwarzen Brettern“ auf.
  • Wenn Sie berufstätig sind, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich sein kann. Eine Anzeige durch eine Firma wirkt eventuell „seriöser“
  • Studentinnen finden Angebote im Internet: http://www.uni-bamberg.de/studierendenvertretung
  • Fragen Sie auch bei Maklerinnen nach einer Wohnung. Beachten Sie jedoch, dass hier Vermittlungsgebühren in Höhe von ca. 2-3 Kaltmieten (zzgl. MwSt.) anfallen.

Haben Sie dann eine Wohnung gefunden, verlangt die Vermieterin üblicherweise eine Kaution. Wenn Sie diese nicht in einer Summe aufbringen können, fragen Sie, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

 

Immobiliendatenbanken im Internet:

www.immoba.de

www.immozentral.de

Bamberger Immobilienportal

www.immowelt.de

www.immobilienscout24.de


 

 

 

Sozialleistungsbezug und Mietobergrenzen


Wenn Sie eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:
• Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II; Hartz IV),
• Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder
• Sozialhilfe,
werden Mietkosten nur in „angemessener“ Höhe für die Gesamtmiete (Grundmiete + Nebenkosten + Heizung) übernommen.

Welche Obergrenze als "angemessene" Miete für Sie gilt, erfahren Sie von der zuständigen Behörde:


ARGE Arbeitsagentur – Stadt Bamberg
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)


Amt für Soziale Angelegenheiten
(Adresse siehe Adressenverzeichnis)


Bei sehr geringem Einkommen besteht u. U. Anspruch auf aufstockende
Grundsicherung
für Arbeitsuchende, auch wenn Sie Arbeitslosengeld oder
Lohn aus einem Arbeitsverhältnis beziehen. Lassen Sie von der ARGE überprüfen, ob ein Anspruch auf ergänzende Leistung besteht, mit der auch die Kosten für die Wohnung bestritten werden können.

Als Bezieher von Erwerbsminderungs-, Alters- oder Hinterbliebenenrente wenden Si esich an das Amt für Soziale Angelegenheiten.

Im Falle eines notwendigen Wohnungswechsels können Mietkaution und Umzugskosten von der ARGE bzw. de Amt für Soziale Angelegenheiten übernommen werden. Wichtig ist, dass Sie vor Vertragsunterzeichnung die Zusicherung der Behörde einholen!


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