Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit

Seit Januar 2001 haben laut Gesetz alle Berufstätigen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Dieser Anspruch muss nicht mit Kinderbetreuung oder der Wahrnehmung familiärer Pflichten begründet werden. Auch andere Motive, wie z. B. die Weiterbildung einer Arbeitnehmerin, können für die Arbeitszeitreduzierung in Betracht kommen.

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit kann gerade Alleinerziehenden ermöglichen, die Familienarbeit mit der Erwerbstätigkeit besser vereinbaren zu können.
Das Recht auf Teilzeitarbeit ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

Falls Sie Ihre Arbeitszeit verringern möchten, müssen Sie den Wunsch nach Teilzeit und deren Umfang spätestens 3 Monate vorher schriftlich anmelden. Sie sollten dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Arbeitgeber kann die Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Hierbei muss es sich um sachliche, nachvollziehbare Gründe handeln.

Informationen erhalten Sie hier:

kostenloses Bürgertelefon des Ministeriums
Thema Arbeitsrecht: Tel. 01805 6767-13 (MO-DO)
Thema Teilzeit/Minijob: Tel 01805 6767-14
www.teilzeit-info.de

Infos und Lesetipps:

„Teilzeit - alles, was Recht ist“ (Broschüre zum Download)
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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