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Geringfügig Beschäftigte/ Gleitzone
Wenn Sie nicht mehr als 400 € monatlich regelmäßig verdienen, unterliegen Sie
nicht der Sozialversicherungspflicht. Ihre Arbeitgeberin allein zahlt für diesen sogenannten Minijob Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie einen pauschalen Steuersatz von 2 % des Arbeitsentgelts.Einen eigenständigen Krankenversicherungsschutz erwerben Sie damit nicht. Aus den pauschalen Rentenbeiträgen haben Sie (geringfügige) Rentenansprüche, die Sie durch eigene Beiträge noch aufstocken können.
Liegen mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vor, mit denen Sie insgesamt mehr als 400 € verdienen, oder verdienen Sie in der beabsichtigten (Teilzeit-) Beschäftigung monatlich mehr als 400 €, so sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung voll versicherungspflichtig. Dies gilt auch im Rahmen der sogenannten Gleitzonenregelung, d. h. bei einem monatlichen Gehalt von 400,01 € bis 800 €. Allerdings wird in der Gleitzone für den Arbeitnehmer ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags zugrunde gelegt, d. h., der vom Arbeitnehmer zu zahlende Beitrag ist niedriger als der des Arbeitgebers.
Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder
hier:
- Finanzamt Bamberg
- Deutsche Rentenversicherung – Minijob-Zentrale (Knappschaft - Bahn-See) 45115 Essen, (0234)304-0, Fax (0234) 6 60 50
Infos und Lesetipps:
- Minijobs in Privathaushalten – Informationen über die neuen Regelungen, Service-Center: (01801) 20 05 04
- www.minijob-zentrale.de
- Broschüre „Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone“, erhältlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Download unter http://www.bmas.de/portal/9782/geringfuegige__beschaeftigung__und__beschaeftigung__in__der__gleitzone.html
Geringfügige Beschäftigung, Gleitzone
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